Behandlung mit höchstmöglicher Fachkompetenz – damit Sie Ihr gewohntes Leben wieder aufnehmen können
Unsere Praxis für Ergotherapie und Handrehabilitation ist eine reine Privatpraxis. Sie müssen nicht auf einen Termin warten und können sofort mit der Behandlung starten.
Wir nehmen uns viel Zeit für unser Patienten um Sie persönlich, individuell und vertrauensvoll durch die Therapiezeit zu begleiten. Es liegt uns am Herzen eine vertrauensvolle und persönliche Atmosphäre zu schaffen. Wir habe immer ein offenes Ohr für Fragen oder Anliegen unserer Patienten.
Privat Versicherte oder Beihilfeberechtigte können die Behandlungskosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnung ganz oder mit Abschlag, abhängig vom Leistungsumfang Ihres Tarifs. Bitte bringen Sie hierfür ein Rezept von Ihrem Arzt mit.
Selbstverständlich können gesetzlich Krankenversicherte unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wichtige Infos für Privatpatienten zur Abrechnung
Als Privatpatient genießen Sie zahlreiche Vorteile wie z. B. eine schnelle Terminvergabe sowie eine ausführliche Beratung. Gleichzeitig gestaltet sich die Abrechnung etwas anders als bei Kassenpatienten. Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir an dieser Stelle die wichtigsten Punkte kurz erläutern.
Vor der Behandlung: Rezept und Versicherungsklärung
Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept), die Sie von Ihrem behandelnden Arzt erhalten. Das verordnete Heilmittel und die Anzahl der Therapien sind dabei wichtige Angaben.
Bevor Sie mit der Behandlung beginnen, empfehlen wir Ihnen dringend, mit Ihrer Krankenkasse abzuklären:
- Ob Ergotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist
- Zu welchen Konditionen Ihre Krankenkasse die Behandlung übernimmt
Nach dieser Klärung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag und schließen einen Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) mit uns ab. In diesem Vertrag sind die Leistungen definiert, und Sie bestätigen die entstehenden Behandlungskosten.
Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung
Dieser Vertrag wird zwischen Ihrer Ergotherapeutin Anne Münch und Ihnen geschlossen. In diesem Behandlungsvertrag werden die Behandlungsziele, die damit verbundenen Leistungen und das Honorar festgehalten. Wichtig zu wissen: Der Behandlungsvertrag gilt unabhängig von dem Vertrag, den Sie mit Ihrer privaten Krankenkasse abgeschlossen haben. Er ist also auch unabhängig von Ihrer Krankenversicherung.
Die von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung ist bindend. Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsbedingungen Ihrer Versicherung vorab zu klären. Wir als Praxis haben keinerlei Einfluss auf Ihre individuellen Versicherungsverträge oder deren Erstattungsregelungen.
Gebührenübersicht (GebüTh)
Für Privatversicherte orientieren wir unsere Preise an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh), die eine transparente Grundlage für die Berechnung von Behandlungskosten bietet. Der von uns berechnete Satz entspricht dem 1,6-fachen der aktuell gültigen Preise der gesetzlichen Krankenkassen.
Erstattungsansprüche
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder vollständig oder nur teilweise. Auf die Kostenübernahme haben wir keinen Einfluss.
Da es eine große Anzahl verschiedener Versicherungsverträge mit unterschiedlichen Bedingungen und Tarifen gibt, können wir keine Aussagen über die genauen Erstattungshöhen treffen. Bitte klären Sie dies unbedingt vorab mit Ihrer Versicherung ab.
Beihilfeberechtigung für Beamte
Auch diese Berechtigung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Beihilfeberechtigte Patienten haben eigene Erstattungsansprüche, die sich nach den individuellen Beihilfevorschriften richten. Diese unterscheiden sich erfahrungsgemäß stark voneinander.
Wie alle anderen Patienten auch sollten sich Beihilfeberechtigte sich vor Beginn der Behandlung über ihre individuellen Beihilfevorschriften informieren. Die Erstattungshöhen variieren erheblich:
- Einige Beihilfestellen übernehmen die gesamten Kosten
- Andere erfordern eine Zusatzversicherung für Differenzbeträge
Bitte beachten Sie, dass Sie eventuell selbst für nicht erstattete Beträge aufkommen müssen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Abrechnung und mögliche Erstattung
Am Ende der letzten Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung in Höhe der zu Beginn vereinbarten Kosten laut Kostenvoranschlag. Als Privatpatient bezahlen Sie das Honorar für Ihre Behandlung immer vorab an den behandelnden Arzt oder Therapeut.
Das Originalrezept sowie die Rechnung können Sie anschließend an Ihre Krankenkasse weiterleiten, um die Erstattung zu erhalten. Die Erstattung Ihrer privaten Krankenkasse erfolgt also immer in einem zweiten Schritt.
Bitte beachten Sie nochmals, dass wir keinen Einfluss auf Ihren Erstattungsanspruch haben. Bindend ist für Sie die Honorarvereinbarung; alles Weitere ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse.
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Honorarvereinbarung oder zum Ablauf gerne zur Verfügung. Für alle weiteren Anliegen bezüglich der Kostenerstattung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.
Ergotherapie in München
Besuchen Sie uns in unserer Praxis für Ergotherapie.
Wir sind ausgebildetet Ergotherapeuten und haben langjährige Erfahrung in der Behandlung unserer Patienten. Außerdem sind wir zertifiziere Handtherapeuten der Akademie für Handrehabilitation (AFH). Wir sind Mitglied in der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e.V. (DAHTH). Übrigens kennen wir uns auch in den Fachbereichen Neurologie, Pädiatrie und Orthopädie aus. So können wir auch Patienten mit Erkrankungen in diesen Bereichen aufgrund unserer Erfahrung an früheren Arbeitsstellen behandeln.
Wir freuen uns, wenn Sie sich für unsere Praxis entscheiden.